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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr.. Rapp,

nach §43 Gemeindeordnung sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, einem nicht rechtsgültigen Gemeinderatsbeschluss zu widersprechen. I ch weise Sie darauf hin, dass schon die Beschlussvorlage für die Gemeinderatsabstimmung am Montag abend hinsichtlich dem (Diskussions-) und Tagesordnungspunkt zum Baumschutz in Ravensburg rechtlich ungültig ist.

Grund:

Der Vorschlag 2 beinhaltet unter anderem in Bezug auf den Baumschutz „Festsetzungen in Bebauungsplanen sollen überprüft und durchgesetzt werden“. Es handelt sich hierbei um eine ohnehin schon bestehende gesetzliche Verpflichtung. Darüber, ob eine gesetzliche Verpflichtung gilt oder nicht, kann und darf ein Gemeinderat gar nicht abstimmen.(vgl. §2.2 Gemo). Was hier geplant ist, ist ein unglaublicher Rechtsbruch und OB Rapp müsste diesem widersprechen (vgl. §45 Gemo). Nach bundesweit und landesweit geltendem Recht müsste und muss die Stadtverwaltung Ravensburg schon heute den in den Bebauungsplänen verbindlich festgelegten Baumschutz angemessen nachprüfen und einfordern. Darüber kann auch gar kein Gemeinderatbeschluss gefasst werden. Dass die Stadtverwaltung dies dennoch versucht liegt vermutlich daran, dass hiermit das eigene Versagen in diesem Bereich (die gesetzlich vorgeschriebenen angemessenen Kontrollen durchzuführen) bisher nicht stattgefunden haben. Es ist einfach unglaublich, wie wenig scheinbar der juristische Fachverstand auf der Stadtverwaltung vorhanden ist, obwohl ein Grundmaß dessen auf jeden Fall bei der Besetzung des Rechtsamtes gesetzlich vorhanden sein muss und sich auch die der Erste Bürgermeister Blümke und OB Rapp mit juristischem Fachverstand rühmten. Noch zwei Bemerkungen am Rande:

1. Selbst wenn für einen Baumschutz eine halbe zusätzliche Mitarbeiterstelle nötig wäre, sind diese 0.5 Mitarbeiterstelle „Peanuts“ zu den jährlich etwa durchschnittlich 8 neue Mitarbeiterstellen, um die OB Rapp in den letzten Jahren fast regelmäßig die Stadtveraltung aufblähte. Hat der Stadtrat darüber noch den tatsächlichen Überblick?

2. Das meiste dringend benötigte innerstädtische Grün wurde in den letzten Jahren nicht durch private Personen, sondern auf öffentlichen Grundstücken durch die Stadtverwaltung Ravensburg ersatzlos vernichtet. Unsere Bürgergruppe schlägt unabhängig von der Baumschutzsatzung den Erlass einer Satzung zum Schutz von öffentlichem Grün im auf städtischen Grundstücken vor.

Bürgergruppe Ravensburg

Alfred Schneider

Zweiter Vorsitzender