Bürgerportal

Es gibt entsprechende Vorgaben/höchstrichterliche Rechtssprechung dass derjenige, der (wie die Stadt Ravensburg) über viele Jahre absichtlich ein Denkmal verfallen lässt, sich danach deshalb nicht auf unverhältnismäßige Kosten für dessen Sanierung berufen kann.

Würde es diese rechtliche Vorgaben nicht geben, dann würde ja jeder Denkmaleigentümer sein Denkmal so lange verfallen lassen, bis er sich auf unverhältmismäßige Sanierungskosten berufen kann.

Genau das hat die Stadtverwaltung aber im Presseartikel unserer Meinung nach resultativ getan und den Bürgern damit ein extrem schlechtes Negativbeispiel gegeben. Dabei hat die Stadtverwaltung als Kommune rechtlich sogar eine noch gesteigertere Erhaltungspflicht von Denkmälern als Privatpersonen.

Wenn jeder nur das Recht einhalten würde, was ihm passt, dann würde unserer Rechtsstaat aufhören zu funktionieren.

Auch das sollte sich die Stadtverwaltung einmal bei der Entscheidung darüber überlegen, das Recht zu beugen, was ja strafbar ist. (Unserer Ansicht nach erfüllt das Handeln der Stadtverwaltung den Straftatbestand der Rechtsbeugung §339 STGB).



Anbei noch ein Brief/Gastbeitrag, der diesen Vorwurf der möglichen Rechtsbeugung genauer erklärt:



Förderverein Eschersteg e.V.

Winfried Schneider

Erster Vorsitzender



Die Wahrheit über den Eschersteg



Die Stadt wiederholt gebetsmühlenartig altbekannte Unwahrheiten und hofft, dass die Bürger diese nach der hundertsten Wiederholung endlich für wahr halten. Doch die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache.



Die Sanierung des Stegs hätte ursprünglich 500 00 0 Euro gekostet (laut eines von der Stadt in Auftrag gegeben Gutachtens) und nicht, wie von der Stadt fälschlicherweise behauptet, 800 00 Euro.



Der Steg wurde vor einem Dutzend Jahren vorübergehend abgebaut, damit er besser und billiger saniert werden konnte. Die Stadt hatte ihm davor schon jahrelang den dringend erforderlichen Schutzanstrich versagt. Der letzte Schutzanstrich stammt von 1962. Die anschließende, schon ein Dutzend Jahre andauernde Lagerung im Dreck und unter freiem Himmel waren dann natürlich weiteres Gift für die angerostete Konstruktion.



Die zusätzlichen Rostschäden durch die verantwortungslose Lagerung im Freien hätte jeder Laie vorhergesehen und den Steg ordnungsgemäß geschützt eingelagert. Die fachgemäße Lagerung einer rostenden Eisenkonstruktion unter Dach ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wenn die Stadt den Steg dennoch im Freien lagert ist das ihre Verantwortung. Da braucht sie der Denkmalbehörde nicht vorwerfen, diese hätte die korrekte Einlagerung gar nicht verlangt. Diese verlangt schon der gesunde Menschenverstand. Außerdem ist ist diese doch schon gesetzlich vorgeschrieben (gesetzliche Erhaltungspflicht eines Denkmals).



Dass die Stadt die Genehmigung für den vorübergehenden Abbau nur erhalten hatte, weil sie sich im Gegenzug schriftlich dazu verpflichtete, diesen innerhalb von 5 Jahren saniert wieder aufzubauen, verschweigt die Stadt. Die Stadt muss ihre Verträge aber ebenso einhalten wie alle Bürger dies auch tun müssen. Die Stadt kann nicht mit schlechtem Beispiel vorangehen, zumal sie selbst sogar untere Denkmalbehörde ist!



Dass die Deutsche Bahn die Kosten für die Höherlegung übernimmt und dass die Stadt die Hälfte ihrer Kosten erstattet bekommt, weil der Steg im Sanierungsgebiet liegt, darüber informiert die Stadt die Bürger nicht. Warum wohl?



Dass man erst den Abschluss der Elektrifizierungsarbeiten abwarten muss, ist eine peinliche Ausrede. Wenn der Steg erst aufgebaut würde nachdem die stromführenden Oberleitungen angebracht sind, würden allein schon die dadurch erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen den Wiederaufbau sinnlos verteuern.



Auch das Argument mit dem identischen Steg in Biberach wurde schon unzählige Male widerlegt. Der dortige Steg endet auf der grünen Wiese, hat also keinerlei echte Funktion – ganz im Gegensatz zum Eschersteg, dessen Bedeutung durch die Aufwertung des Schussenstrandes sich sogar noch erhöhen wird.



Das Argument, der Steg sei unnötig, da bereits eine Unterführung bestehe, widerlegte die Stadt selbst schon vor langer Zeit durch ihren Ideenwettbewerb für das Bahnhofsareal, bei dem alle Vorschläge eine weitere Querung aufweisen, selbstverständlich auch die prämierten Pläne. Also sah die Stadt sehr wohl den Bedarf für die weitere Querung. Doch die Stadt will entweder eine sündhaft teure Unterführung oder eine neue Betonbrücke, die nicht nur hässlich, sondern auch noch teuer wäre, da für einen Neubau keine Sanierungsmittel fließen können.

Doch den schönen historischen Steg wieder aufzubauen, wozu sie ohnehin gesetzlich verpflichtet ist, will sie partout nicht.

Dabei sollte gerade eine Stadtverwaltung mit positivem Beispiel vorangehen und Gesetze einhalten.





Förderverein Eschersteg e.V.

Erster Vorsitzender

Winfried Schneider