In der Ravensburger Seestraße muss die Stadtverwaltung Ravensburg aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom RP Tübingen die Tempo30 Zone in der Seestraße verkürzen. Die Zeitungsleser werden bisher auch in diesem Fall nicht informiert.
Würde so etwas in einer anderen Stadt passieren, könnte man als Ravensburger darüber lachen und denken „Schilda grüßt“.
Aber leider geht es hier nicht nur um ein Verkehrsschild, sondern wohl symbolhaft darum, wie die Stadtverwaltung sogar nicht davor zurückschreckt, den Petitionsausschuss und das Regierungspräsidium wegen einem lächerlichen Verkehrsschild anzulügen.
Besorgte Bürger fragen sich daher, inwiefern bei den „großen Sachen“ man noch der Stadtverwaltung trauen kann.
Zum Sachverhalt:
Vor über einem Jahr wurde vor der Seestraße eine Tempo 30 Zone ausgewiesen wegen des Pflegeheims. Angeblich zum Schutz dortiger Bewohner und ihrer Besucher, die dort angeblich in nicht unerheblicher am Rand der Seestraße flanieren. (Abgesehen davon, dass wir dies noch nie beobachtet haben, und zur Seestraße hin auch kein behindertergerechter Ausgang besteht).
Aber seis drum. Die Stadtverwaltung nutzte die Gelegenheit, um den lärm-und feinstaubverursachenden Verkehr durch eine völlig unnötige Temporeduzierung möglichst lange in der Stadt zu halten.
Dabei sollte sich die Stadtverwaltung dann aber wenigstens an die Gesetze halten, die besagen, dass solche Tempo 30 Zonen aber auf keinen Fall länger als 300 Meter sein dürfen.
Die Stadtverwaltung wurde vergeblich darauf hingewiesen, dass diese Tempo 30 Zone viel länger als die zulässige Vorgabe sei. Doch die Stadtverwaltung (wie Sie das auch in anderen Fällen tut) ignorierte schlichtweg den Hinweis auf einen Gesetzesbruch.
Eine Beschwerde beim Regierungspräsidium Tübingen blieb erfolglos, weil auch dort die Stadtverwaltung log und (trotz wiederholter o.g. Bürgerhinweise) einfach behauptete, die fragliche Tempo 30 Zone sei nicht länger als 300 Meter. Das gleiche „Spiel“ wiederholte sich vor dem Petitionsausschuss des Landtags, wo die Stadtverwaltung für das standhafte Aufrechterhalten ihrer Lüge damit belohnt, dass unsere Petition abgewiesen wurde. Begründung des Landtags: Die Stadtverwaltung habe versichert, die fragliche Tempo 30 Zone sei nur 300 Meter lang.
Unsere Bürgergruppe sah diesen Erfolg der Stadt deshalb als fatal an, weil davon das Signal ausging, dass eine Stadtverwaltung nur lügen muss, um Recht zu bekommen.
Also stellten wir beim Regierungspräsidium Tübingen schon vorher, (als sich der Petitionserfolg der Stadt abzeichnete) einen verkehrsrechtlichen Antrag, der forderte die Tempo 30 Zone auf die zulässige 300 Meter Länge zu verkürzen.
Unglaublich, aber wahr: Auch dieser Antrag wurde vom Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt, weil die Stadt einfach (trotz wiederholter Hinweise) weiterlog und einfach auch hier wieder behauptete, die Tempo 30 Zone sei nur die zulässige 300 Meter lang.
In unserer Bürgergruppe wuchs darauf hin das Entsetzen. Es ging uns nun hauptsächlich weniger um die korrekte Länge der Tempo 30er Zone, sondern darum, dass es ein völlig irres Falschsignal an die Stadt ist, einfach standhaft zu lügen, um Erfolg zu haben. Und auch darum, dass die Stadt dann wohl auch bei echten und großen Angelegenheiten so massiv und widerlich standhaft lügen könnte.
Wir waren daher fest entschlossen, vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zu klagen und beauftragten dazu eine gerichtsverwertbare Messung der Länge der Tempo 30 Zone bei einem staatlich anerkannten Vermessungsbüro. Dieses stellte gerichtsverwertbar fest, dass die Tempo 30 Zone mit rund 350 Meter rund 50 Meter länger ist (und damit unzulässig rund 350 Meter lang ist).
Jetzt brach das „Lügengebäude“ der Stadt, dass diese über ein Jahr aufrecht erhalten hatte, plötzlich zusammen wie ein Kartenhaus.
Innerhalb eines Tages gab die Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium Tübingen plötzlich zu, dass unsere Bürgergruppe recht hatte und die o.g. Tempo 30 Zone unzulässig lang ist.
Noch peinlicher war die Ausrede der Stadt für diese Lüge:
Es würde sich um ein Missverständnis, einen Messfehler der Stadt handeln:
Man habe „versehentlich“ nicht die Länge der Tempo 30 Zone vor dem Pflegeheim gemessen, sondern man habe „versehentlich“ die Tempo 30 Zone bis zu einem Schild auf der gegenüberliegenden (!!!) Straßenseite, also versehentlich quer über die Straße gemessen.
Leser, die uns diesen“Wahnsinn“ nicht glauben, können gerne bei Frau Paul vom Regierungspräsidium Tübingen selbst nachfragen.
Wie gesagt: Es ging uns eigentlich gar nicht um das Recht bekommen, oder um die Frage, ob ein Schild 48 Meter hin-oder herversetzt werden muss. Sondern vielmehr auch darum, dass wir sehr erschrocken darüber sind, welche Lügerei die Stadtverwaltung gegenüber dem Landtag und dem Regierungspräsidium schon wegen einem so lächerlichen Schild „auffährt“, und ob man der Stadtverwaltung überhaupt bei den echten „großen Dingen“ denn dann noch trauen kann.
Daher war es uns wichtig, dass hier der Stadtverwaltung Grenzen aufgezeigt werden, dass man mit Lügen eben auf Dauer doch nicht weiterkommt.