Unsere Bürgergruppe hat in den letzten Jahren nur ein einziges Mal einePetition an den Stadtrat geschickt. Als nach mehr als einem Jahr eine zweite Petition an den Stadtrat geschickt wurde, verweigerte die Stadtverwaltung rechtswidrig mit juristisch falschen rgumenten die Weiterleitung und musste dazu erst vor dem Verwaltungsgericht verklagt werden. Unsere Bürgergruppe
hat erst mit Hilfe des Gerichts die Weiterleitung der Petition erwirkt, obwohl es siuch dabei um ein bundesweit gültiges elementares Grundrecht aus Artikel 17 Gundgesetz handelt.